Mischbarkeit von zugelassenen Düngemittel
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05.10.2013, 15:10
Beitrag: #1
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Mischbarkeit von zugelassenen Düngemittel
Die in der Düngemittelverordnung aufgeführten Düngemittel sind nach Kriterien , die Risiken und Nutzen abschätzen zugelassen. Der Anwender dieser Düngemittel braucht öfter eine Kombination/Mischung verschiedener dieser Düngemittel. Selbst wenn bei der Mischung von solchen Düngemitteln keine chemischen Reaktionen auftreten und dem Arbeitsschutz genüge getan wird ist das nicht erlaubt; also sind mehrere Arbeitsgänge für den Anwender notwendig.
Ich denke grundsätzlich sollten zugelassene Düngemittel untereinander mischbar sein. Die Düngemittelverordnung regelt viel zu viele Details, einen Rahmenvorgabe hielte ich für besser. |
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18.02.2014, 12:58
Beitrag: #2
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RE: Mischbarkeit von zugelassenen Düngemittel
Hallo Freunde,
habe endlich den Zugangspfad ins Forum gefunden. Ihr werdet demnächst Beiträge finden. Viele Grüße Siegfried Klose |
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04.03.2018, 2:34
Beitrag: #3
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Mischbarkeit von zugelassenen Düngemittel
wie ist das mit den Verträgen von Fitnessstudios? Ich möchte mich nicht ein ganzes Jahr lang binden, da ich nicht weiß ob ich dauerhaft bei diesem Fitnessstudio blebie. Habt ihr da Ideen?
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